Ich schließe mich Farlion an, wenn er schreibt, dass der Begriff “Online-Durchsuchung” eine “sinnentstellenden Verharmlosung” ist.
Während eine Durchsuchung ein einmaliger Vorgang zur Feststellung von Beweismitteln ist, handelt es sich bei dem, was unsere Politiker verzapfen wollen, um nichts anderes als einen dauerhaften Lauschangriff. Oder – wie man es eben auch nennen kann – um “billigste, unkontrollierbare Spitzelei”.
In diesem Zusammenhang noch ein Link zum lawblog, wo Herr Vetter einen Kommentar eines Besuchers zum Blogpost erhebt:
Bei der sog. “Onlinedurchsuchung” geht es doch nicht um Kommunizieren im öffentlichen Raum. Es geht darum, einen virtuellen Dietrich in die Hand zu bekommen, mit dem man unbemerkt in den intimsten Bereich des Bürgers eindringen kann, nicht nur in den seiner Privatwohnung, sondern sogar in seine Gedankenwelt.Dabei geht es um ein Herrschaftsinstrument, das im Prinzip totalitär, ja faschistisch ist: Dem Bürger zu suggerieren, dass er nirgendwo vor dem Staat sicher ist.
Jederzeit kann oder besser könnte der Staat in die privatesten Dinge des Bürgers eindringen.
Unbemerkt und daher noch nicht mal rechtlich zu bekämpfen.
Das ist Faschismus.
Man mag diese Klassifizierung für übertrieben halten. Schließlich leben wir ja in einem demokratischen Rechtsstaat *hust*. Nur: mit fällt keine bessere ein. Suggestions, anyone?

